In staatlichen Online-Portalen dürfen keine kostenlosen Anzeigen veröffentlicht werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Damit ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt, das die kostenlose Verbreitung von Anzeigen mit Stellenangeboten auf dem Portal „Der richtige Job“ des Landkreises Grafschaft Bentheim für unzulässig erklärt. Der Verlag der „Grafschafter Nachrichten“, der ein eigenes Internet-Jobportal für kostenpflichtige Stellenangebote betreibt, hatte das Verhalten des Landkreises als wettbewerbswidrig und Verstoß gegen das Gebot der Staatsfreiheit beanstandet.
Auch wenn die Begründung der Entscheidung des BGH noch nicht vorliege, sei davon auszugehen, dass die kostenlose Veröffentlichung von Anzeigen in Medien der öffentlichen Hand generell, und nicht nur bezogen auf den Stellenmarkt, unzulässig sei, so die Einschätzung der „Grafschafter Nachrichten“. Damit werde die freie Presse, deren Existenz unter anderem durch Anzeigenerlöse gesichert werden müsse, nachhaltig gestärkt.
„Die Pressefreiheit in Deutschland ist ein hohes Gut. Sie ist in Artikel 5 unserer Verfassung festgeschrieben“, betont GN-Verleger und Geschäftsführer Jochen Anderweit. Daraus ergebe sich die Pflicht für den Staat, alles dafür zu tun, dass diese Freiheit bestehen bleibe. „Wenn eine Kommune, in diesem Fall der Landkreis Grafschaft Bentheim, im Rahmen ihrer sehr guten Fachkräftekampagne auf ihrer Website ein kostenloses Stellenportal anbietet, überschreitet sie nicht nur ihre Kompetenzen, sondern greift direkt die Pressefreiheit an. Denn wir, die „Grafschafter Nachrichten“, brauchen Erlöse aus dem Werbemarkt – hier aus dem Stellenmarkt –, um weiterhin unsere Tageszeitung in der gewohnten Form anbieten zu können. Wenn uns hier mit öffentlichen Geldern Konkurrenz gemacht wird, können wir das nicht akzeptieren“, erklärt Anderweit.
Jochen Anderweit, Verleger der GN und Vorsitzender des VNZV begrüßt es, dass der BGH die Revision des Landkreises nicht zugelassen und damit das Urteil des OLG Oldenburg bestätigt hat. Der BGH ist unserer Argumentation auf ganzer Linie gefolgt, so Anderweit weiter. „Ich hoffe, dass der Landkreis dieses Urteil akzeptiert und nicht durch Umgehungstatbestände dennoch einen eigenen Stellenmarkt etablieren möchte. Unser Angebot zur Kooperation mit GN-Jobs steht nach wie vor.“
Akuten Handlungsbedarf sieht der Landrat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht. Die Verwaltung habe ihr Stellenportal bereits nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg, die nun bestätigt wurde, geschlossen.
Quelle: „Grafschafter Nachrichten“