
BDZV: Neue Vertretung in Brüssel
Jasmin Aumeer ist seit dem 1. Mai 2025 für den Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) in Brüssel als Public Affairs
Der Verband Nordwestdeutscher Zeitungsverlage und Digitalpublisher e.V. vertritt die Interessen von 39 Mitgliedsunternehmen in
Niedersachsen, die Tageszeitungen mit digitalen und gedruckten Ausgaben sowie
weitere digital-journalistische Angebote herausgeben.
Mit der Plattform „newsheroes“ haben der BDZV und die Landesverbände eine zentrale Anlaufstelle rund um die Medienprojekte der Zeitungsverlage geschaffen.
Im Mittelpunkt steht die Website www.newsheroes.de. Sie informiert über medienpädagogische Projekte von lokalen Medienhäusern und Bildungseinrichtungen. Über eine Postleitzahlensuche sind die Angebote der Verlage vor Ort für Lehrkräfte und Multiplikatoren auffindbar.
Außerdem stehen in einer Datenbank exemplarische Materialien zum Einsatz im Unterricht zur Verfügung, wie Videos, Arbeitsblätter und Handreichungen. Ein Newsletter informiert regelmäßig über die Angebote der lokalen Nachrichtenmedien.
Inhaltlich wird das Portal vom Team jule : Initiative Junge Leser gestaltet und laufend aktualisiert.
Der VNZV stellt berechtigten Journalisten den bundeseinheitlichen Presseausweis aus, auf den sich die Innenministerkonferenz und der Trägerverein des Deutschen Presserats geeinigt haben. Der Ausweis soll dazu dienen, den Nachweis zu erleichtern, anerkannter Vertreter der Presse zu sein.
Jasmin Aumeer ist seit dem 1. Mai 2025 für den Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) in Brüssel als Public Affairs
Die medienhausübergreifende Imagekampagne „Volo werden“ ist beim NOVA Innovation Award des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) mit einem Sonderpreis ausgezeichnet
Zum 1. Mai haben die B&G Medien, unter deren Dach das „Mindener Tageblatt“ und die „Lippische Landes-Zeitung“ (LZ) erscheinen, die
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
(Artikel 5, Satz 1, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland)