
MADSACK baut Newsletterportfolio strategisch aus und gründet RND Fortis GmbH
Die MADSACK Mediengruppe bündelt konzernweit ihr Newslettergeschäft sowie die strategische Produktentwicklung und gründet zu diesem Zweck die RND Fortis GmbH,
Der Verband Nordwestdeutscher Zeitungsverlage und Digitalpublisher e.V. vertritt die Interessen von 39 Mitgliedsunternehmen in
Niedersachsen, die Tageszeitungen mit digitalen und gedruckten Ausgaben sowie
weitere digital-journalistische Angebote herausgeben.
Mit der Plattform „newsheroes“ haben der BDZV und die Landesverbände eine zentrale Anlaufstelle rund um die Medienprojekte der Zeitungsverlage geschaffen.
Im Mittelpunkt steht die Website www.newsheroes.de. Sie informiert über medienpädagogische Projekte von lokalen Medienhäusern und Bildungseinrichtungen. Über eine Postleitzahlensuche sind die Angebote der Verlage vor Ort für Lehrkräfte und Multiplikatoren auffindbar.
Außerdem stehen in einer Datenbank exemplarische Materialien zum Einsatz im Unterricht zur Verfügung, wie Videos, Arbeitsblätter und Handreichungen. Ein Newsletter informiert regelmäßig über die Angebote der lokalen Nachrichtenmedien.
Inhaltlich wird das Portal vom Team jule : Initiative Junge Leser gestaltet und laufend aktualisiert.
Der VNZV stellt berechtigten Journalisten den bundeseinheitlichen Presseausweis aus, auf den sich die Innenministerkonferenz und der Trägerverein des Deutschen Presserats geeinigt haben. Der Ausweis soll dazu dienen, den Nachweis zu erleichtern, anerkannter Vertreter der Presse zu sein.
Die MADSACK Mediengruppe bündelt konzernweit ihr Newslettergeschäft sowie die strategische Produktentwicklung und gründet zu diesem Zweck die RND Fortis GmbH,
Zum 1. März 2025 tritt Johannes Simonsen (Foto) die Stelle als Chefredakteur bei Boyens Medien an. Simonsen verfügt über umfassende
Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) hat in ihrer Sitzung vom 6. Februar 2025 dem Trägerverein „Leibniz.fm e.V.“ eine befristete
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
(Artikel 5, Satz 1, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland)