BDZV-Delegiertenversammlung nimmt geänderte Satzung an

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat am 23.11.2022 seine neue Satzung verabschiedet. Die Delegiertenversammlung, das oberste Beschlussgremium des BDZV, verständigte sich anlässlich einer außerordentlichen Sitzung in Berlin darauf, dass der BDZV künftig von einem Vorstand geführt wird. Dieser ersetzt das bisherige Präsidium. An der Spitze des Vorstands stehen künftig drei Vorsitzende; zwei sind ehrenamtlich tätig, eine(r) kommt aus dem Hauptamt, nämlich der/die Hauptgeschäftsführer/in. Aktuell ist dies Sigrun Albert, die seit 1. April die Berliner Geschäftsstelle leitet.

Angesichts der überragenden Bedeutung der Medienpolitik für den BDZV werden die beiden ehrenamtlichen Vorsitzenden gemeinsam dafür zuständig sein. Darüber hinaus kann der Vorstand aus bis zu sechs weiteren Vorständen bestehen, die für ein bestimmtes Ressort zuständig und verantwortlich sind. Zurzeit sind Fachressorts für die Themen Märkte, Journalismus, Trends & Innovation sowie Recht vorgesehen.

Die geänderte Satzung muss noch in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts Charlottenburg eintragen werden. Auf dieser Basis kann dann ein neuer Vorstand gewählt werden. Bis dahin führt das geschäftsführende Präsidium, bestehend aus drei Vize-Präsidenten, den Verband.

BDZV-Präsident Dr. Mathias Döpfner, zugleich Vorstandsvorsitzender Axel Springer SE, erklärte, die neue Satzung sei ein „weiterer Meilenstein in der Verbandsgeschichte“.

QUELLE: Pressemitteilung BDZV