Pressegroßhandel: LG Leipzig entscheidet gegen PGA – Kartellamtsprüfung für Gerichte nicht bindend

Das Landgericht Leipzig hat im Streit um die geplante Neuordnung des Pressegroßhandels durch die PGA Deutsche Grossoverlagsholding GmbH & Co. KG Pressevertriebssystem und die dahinterstehende Verlagsallianz „Fit for Future“ eine einstweilige Verfügung zugunsten des ostsächsischen Grosso-Unternehmens Mercura – Pressegroßhandel Mietke erlassen. Danach müssen 13 beteiligte Verlage das Unternehmen bis auf Weiteres weiterhin exklusiv mit Zeitungen und Zeitschriften beliefern. Das Gericht sieht nach summarischer Prüfung Anhaltspunkte dafür, dass die ausgesprochenen Kündigungen kartellrechtswidrig und damit unwirksam seien. Die Prüfung der Pläne der „Fit for Future“-Gruppe durch das Bundeskartellamt sei für die Gerichte nicht bindend. Zudem bejahte es die Eilbedürftigkeit, da bei einer Vertragsbeendigung Anfang 2027 aus Sicht des Gerichts irreversible wirtschaftliche Folgen für den Grossisten eintreten könnten.

Hintergrund ist das Vorhaben, den Pressevertrieb in Deutschland über eine bundesweit tätige Zentralvertriebsgesellschaft neu zu organisieren. Während ausgewählte Grosso-Unternehmen künftig als Systempartner eingebunden werden sollen, ist für andere Grossisten eine Rolle als Logistikpartner vorgesehen. Nach der Duldung des Vorhabens durch das Bundeskartellamt hatten die beteiligten Verlage bestehende Belieferungsverträge mit nicht einbezogenen Grossisten mit Wirkung zum Februar 2027 gekündigt. In vergleichbaren Eilverfahren vor den Landgerichten München und Dortmund waren „Alt“-Grossisten zuvor nicht erfolgreich gewesen.

Gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig können die Verlage Berufung vor dem Oberlandesgericht Dresden einlegen.