Die NLM wird ab 2025 Weiterbildungsmaßnahmen zur Stärkung des Qualitätsjournalismus fördern. Die Versammlung der Landesmedienanstalt hat dazu jetzt aktuell eine Fördersatzung beschlossen. Die hiesige Landesmedienanstalt hat extra zu diesem Förderzweck vom Land 100.000 € erhalten. Im Jahre 2025 soll der gleiche Betrag nochmal zur Verfügung stehen.
Zum Kreis der Begünstigten zählen Mitarbeitende von Veranstaltern lokaler oder regionaler Rundfunkprogramme, Presseverlagen sowie Anbietern rundfunkähnlicher Telemedien mit Sitz in Niedersachsen. Auch freie Journalisten mit im Kern lokalem bzw. regionalem Betätigungsfeld haben die Möglichkeit, Gelder für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu beantragen. Im Fokus von Förderungen soll die Stärkung „journalistischer Arbeitsweisen in einer crossmedialen Arbeitswelt“ und des Qualitätsjournalismus insgesamt stehen.
Anträge können ab Anfang Januar 2025 gestellt werden. Die NLM wird voraussichtlich ab dem 2. Januar 2025 ein Antragsformular sowie alle notwendigen Informationen zur Satzung auf der NLM-Webseite zur Verfügung stellen. Die Antragsfrist endet am 18. Februar 2025. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Pro Anbieter kann ein Antrag eingereicht werden.
Berücksichtigt werden Anträge ab einer Fördersumme von 1.000 €. Die Anträge müssen vor Durchführung der Ausbildungsmaßnahme gestellt und durch Bescheid bewilligt werden (Ausnahme: Mit-Beantragung eines vorgezogenen Maßnahmenbeginns). Pro Förderperiode können zwischen 1.000 und 5.000 € erstattet werden. Im Antrag müssen eine (ausführliche) Beschreibung der geplanten Maßnahme und ein Finanzierungsplan genannt werden. Das Verfahren wird damit begründet, dass öffentliche Mittel ausgekehrt werden. Die NLM will bis Anfang Januar 2025 noch einen Leitfaden zur Antragstellung herausgeben.
Über die förderfähigen Anträge wird die Versammlung der NLM voraussichtlich am 3. April 2025 in ihrer Sitzung entscheiden.