Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) schreibt den Theodor-Wolff-Preis (TWP) aus. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2023. Mit dem Preis für herausragenden deutschen Zeitungsjournalismus werden Autoren gewürdigt, die „das Bewusstsein für Qualität und Verantwortung journalistischer Arbeit lebendig erhalten“.
Je ein Preis geht an herausragende Beiträge aus den Kategorien Reportage und Meinung, ferner an das beste lokale Stück sowie das beste lokale Digitalprojekt; einen weiteren Preis gibt es für das von der Jury gesetzte Thema des Jahres: „Der Krieg in Europa und was die Zeitenwende in Deutschland bedeutete“. Jeder Preis ist mit 6.000 Euro dotiert.
Akzeptiert werden Artikel, die im Jahr 2022 in einer deutschen Tages-, Sonntags- oder politischen Wochenzeitung erschienen sind sowie Beiträge digitaler journalistischer Marken/Portale. Die Jury wird am 18. April pro Preis drei mögliche Gewinner nominieren. Die Preisträger werden am Abend der offiziellen Verleihung am 21. Juni in Berlin bekannt gegeben.
Neue Mitglieder der Jury sind Lars Haider, Chefredakteur „Hamburger Abendblatt“, Julia Schaaf, Redakteurin „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ und Trägerin des TWP 2020 sowie Ulrike Winkelmann, Chefredakteurin „taz – die tageszeitung“.
Weiter gehören der Jury an: Nico Fried, Politikchef „Stern“, Julia Lumma, Stv. Chefredakteurin Content Development VRM, Lorenz Maroldt (Chefredakteur „Der Tagesspiegel“), Anna Petersen, Redakteurin „Landeszeitung für die Lüneburger Heide“, Benjamin Piel (Chefredakteur „Mindener Tageblatt“), und Anja Reich (Chefin Dossier „Berliner Zeitung“).
Einen Wechsel gibt es auch im Kuratorium für den Theodor-Wolff-Preis. Hier gehört Dr. Frauke Gerlach, Direktorin und Geschäftsführerin des Grimme-Instituts, dem Gremium als neues Mitglied an. Vorsitzender des Kuratoriums ist Helmut Heinen, Herausgeber der „Kölnische Rundschau“.
Ausschreibungsunterlagen und Einreichungsbedingungen sowie die Namen der gut 450 Preisträger seit 1962 sind unter www.theodor-wolff-preis.de abrufbar. Wer schon einmal mit dem Theodor-Wolff-Preis ausgezeichnet wurde, kann sich nicht ein zweites Mal darum bewerben.
Quelle: BDZV