Dem Kampf gegen Hassrede und strafbare Inhalte im Netz kommt höchste Bedeutung zu. Um diesem besorgniserregenden Phänomen effizienter entgegenzutreten, intensivieren Landesmedienanstalten und das Bundeskriminalamt (Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt, ZMI BKA) ihre Zusammenarbeit. Ab sofort können alle Medienanstalten in Deutschland Verdachtsfälle von strafrechtlich relevanter Hassrede an die ZMI BKA melden. Damit arbeiten die Medienanstalten gemeinsam mit polizeilichen/justiziellen Landes- und Bundesbehörden für ein demokratischeres Netz.
Im Rahmen dieser Kooperation prüft die ZMI BKA die von ihren Partnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern, die in der Folge die weiteren Ermittlungen durchführen. Die Medienanstalten übernehmen ihrerseits die Durchsetzung des Verbreitungsverbots von strafrechtlich relevanten und jugendgefährdenden Inhalten in sozialen Netzwerken oder Telemedienangeboten.
Quelle: NLM